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25.10.2006
Neue Handgepäck-Bestimmungen der EU

Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen
aus der Europäischen Union unabhängig vom Zielflughafen neu geregelt.
Flüssigkeiten dürfen nur noch eingeschränkt in die Flugzeugkabine
mitgenommen werden. Auch die maximale Handgepäckgröße wird neu geregelt.
Folgende Neuregelungen gelten im Einzelnen:
- Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in
ähnlicher Konsistenz wie z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes
oder Zahnpasta dürfen zukünftig nur noch in kleinen Einzelbehältnissen
mit einer Füllmenge bis zu je 100 ml mitgenommen werden.
- Alle einzelnen Behältnisse müssen in einem
transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel, einem sogenannten
Zipper, mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter
transportiert und zum separaten Röntgen vorgezeigt werden. Es ist pro
Passagier nur ein Beutel erlaubt.
- Medikamente und Spezialnahrung wie z. B.
Babykost, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch
außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an
der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen
und den Bedarf plausibel begründen.
- Duty Free Waren wie Spirituosen oder Kosmetika,
die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an
einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU
Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die
Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem
transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der
Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem
Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
- Für Flüge in die USA gelten derzeit
noch gesonderte Vorschriften.
- Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm
x 25 cm beschränkt. Diese Regelung wird erst am 6. Mai 2007 rechtsgültig.
Hier erhalten Sie auch weitere detaillierte Hinweise
der EU-Kommission »
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