Austria


 

Security Advice

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25.10.2006 Neue EU-Regelungen zur Luftsicherheit

25.10.2006 
Neue Handgepäck-Bestimmungen der EU

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Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union unabhängig vom Zielflughafen neu geregelt. Flüssigkeiten dürfen nur noch eingeschränkt in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Auch die maximale Handgepäckgröße wird neu geregelt.

Folgende Neuregelungen gelten im Einzelnen:

  • Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz wie z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes oder Zahnpasta dürfen zukünftig nur noch in kleinen Einzelbehältnissen mit einer Füllmenge bis zu je 100 ml mitgenommen werden.
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel, einem sogenannten Zipper, mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter transportiert und zum separaten Röntgen vorgezeigt werden. Es ist pro Passagier nur ein Beutel erlaubt.
  • Medikamente und Spezialnahrung wie z. B. Babykost, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
  • Duty Free Waren wie Spirituosen oder Kosmetika, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
  • Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
  • Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Diese Regelung wird erst am 6. Mai 2007 rechtsgültig.

Hier erhalten Sie auch weitere detaillierte Hinweise der EU-Kommission »